Bevor die aufgelösten oder entrümpelten Räumlichkeiten wieder genutzt werden können, müssen sie gründlich gereinigt werden. Alle Räume werden gefegt, gesaugt und gewischt. Die Reinigung schafft auch eine ordentliche Grundlage für nachfolgende Arbeiten. Das Ziel ist am Ende die besenreine Übergabe an die Hausverwaltung oder an den Vermieter bzw. Eigentümer.